Was tun, wenn der Teilzeitantrag abgelehnt wird?


Es scheint erschreckend normal zu sein, dass sich der Arbeitgeber beim Wiedereinstieg quer stellt und den Teilzeitantrag ablehnt.  Eigentlich sind rechtliche Themen ja nicht mein Schwerpunt, weil ich aber momentan einen großen Bedarf sehe, möchte ich trotzdem ein paar Punkte dazu zusammenfassen.

Auch mein Antrag auf Teilzeit in der Elternzeit wurde abgelehnt, deshalb habe ich mich viel mit dem Thema befasst. Und stelle bei betroffenen Mamas in meinem Bekanntenkreis ein erschreckendes Unwissen fest. Die Meinung “wenn der Teilzeitantrag abgelehnt wird, kann man nicht viel machen” scheint ziemlich verbreitet – stimmt  aber nicht.

Als ich noch auf Arbeitgeberseite über Teilzeitanträge entschieden habe, haben wir auch immer gesagt “da können wir nicht viel machen” und haben fast immer genehmigt. Ich finde, Eltern, die Teilzeit beantragen, sind in Deutschland in einer rechtlich durchaus starken Situation – wenn sie bereit sind, ihre Rechte durchzusetzen.


Disclaimer: die Informationen im Artikel sind sorgfältig recherchiert und entsprechen meinem Wissensstand – ich übernehme für die Richtigkeit aber keine Haftung. Bei rechtlichen Fragen solltest du dich unbedingt an einen Anwalt wenden, der Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.


Wie du vorgehen solltest, wenn dein Teilzeitantrag abgelehnt wurde

Gleich vorab: recht haben und Recht bekommen sind leider zweierlei. Wenn du deinen Anspruch auf Teilzeit vor Gericht durchsetzt, wirst du in vielen Fällen keinen Teilzeitarbeitsplatz bekommen, sondern ein Abfindungsangebot. Selbst wenn du auf dein Recht auf eine Teilzeitstelle bestehst und der Arbeitgeber sie dir geben muss, gibt es viele Wege, dir das möglichst unangenehm zu gestalten. Ob du die Kraft hast, das durchzustehen, musst du letztlich selbst entscheiden.

Besser ist immer eine einvernehmliche Lösung zu finden. Ich empfehle euch unbedingt, möglichst frühzeitig mit dem Arbeitgeber ins Gespräch zu gehen und die Möglichkeiten zu besprechen. Auch nach der Ablehnung des Teilzeitantrags kann sich ein Gespräch lohnen: vielleicht finden sich Möglichkeiten, wie der Arbeitgeber doch noch zustimmt: eine Erhöhung der Stunden, eine andere Lage der Arbeitszeit, eine veränderte Aufgabe…

Wenn der Arbeitgeber den Teilzeitantrag weiterhin ablehnt, lassen sich zunächst zwei Fälle unterscheiden:

  1. Du befindest dich noch in Elternzeit, hattest Teilzeit in Elternzeit beantragt
  2. Deine Elternzeit ist vorbei, die hattest Teilzeit nach der Elternzeit beantragt

Tipp: Nutze die 3 Jahre Elternzeit voll aus
Wenn du noch in Elternzeit bist, hast du sehr viel stärkere Rechte. Deshalb würde ich allen empfehlen, die Elternzeit voll auszunutzen: ab Geburt die ersten 2 Jahre beantragen, spätestens 7 Wochen vor Ablauf der Elternzeit auch das 3. Jahr. Die einzigen Gründe, die mir für ein anderes Vorgehen einfallen, sind, dass du mehr als 30h/Woche arbeiten möchtest oder dass du dir das 3. Jahr aufheben möchtest. Du darfst es theoretisch bis zum 8. Geburtstag deines Kindes irgendwann nehmen – allerdings nur mit Zustimmung des Arbeitgebers.


Fall 1) Du befindest dich noch in Elternzeit, hast Teilzeit in Elternzeit beantragt

Im Fall 1) bist du im komfortableren Fall. Wenn du gar nichts tust, bist du weiterhin in Elternzeit, allerdings ohne eine Teilzeitbeschäftigung. Nach der Elternzeit hast du weiterhin einen Arbeitsplatz und zwar so, wie in deinem Arbeitsvertrag geregelt – wahrscheinlich in Vollzeit, außer du hattest schon vor dem Mutterschutz einen unbefristeten Teilzeit-Vertrag.

Allerdings hast du erstmal keine Elternteilzeit, wie du sie ja eigentlich möchtest. Folgende Möglichkeiten hast du nun:

  1. Du akzeptierst die Ablehnung und bleibst für ein weiteres Jahr zuhause. In der aktuellen Situation mit verzögerten Kita-Starts, kommt dir das ja vielleicht sogar entgegen. Du kannst jederzeit einen erneuten Teilzeitantrag stellen, du musst lediglich die Frist von 7 Wochen beachten.
    Was viele nicht wissen: wenn dein Teilzeitantrag abgelehnt wurde, kannst du trotz Elternzeit Arbeitslosengeld beantragen, mehr dazu findest du hier.
  1. Du akzeptierst die Ablehnung und suchst dir eine andere Teilzeitstelle. Dabei muss dein Arbeitgeber allerdings zustimmen, mehr dazu findest du hier.
  1. Du akzeptierst die Ablehnung nicht. Dann solltest du schnellstmöglich einen Anwalt einschalten, dieser wird dir vermutlich eine Klage empfehlen. Deine Chancen dabei stehen ziemlich gut, wenn du die Voraussetzungen für Teilzeit in der Elternzeit erfüllst (siehe hier). Allerdings solltest du dir bewusst sein, dass bei einer Klage gegen den Arbeitgeber häufig trotzdem das Arbeitsverhältnis beendet wird, dann allerdings mit einer entsprechenden Abfindung.

Welcher Weg ist empfehlenswert? Das kommt sehr auf deine persönliche Situation an. Wenn du sehr gerne bei deinem Arbeitgeber arbeitest, unbedingt wieder zurückkehren möchtest und eine realistische Chance siehst, dass das möglich ist, würde ich dir von einer Klage abraten, dann solltest du Weg a.) oder b.) gehen.

Wenn du aber wenig Hoffnung hast, dass sich nach Ende der Elternzeit eine gute Lösung findet, kann es sich lohnen, einen Anwalt einzuschalten. Hier lohnt sich übrigens eine gute Rechtschutzversicherung, die die Kosten übernimmt. Aber auch sonst ist das Ergebnis meist die Investition wert.


Fall 2) Deine Elternzeit ist vorbei, du hast Teilzeit nach TzBfG beantragt

Hier ist die Lage etwas schwieriger. Wenn du nichts tust, musst du nach Ablauf der Elternzeit wieder arbeiten, wie in deinem Vertrag festgelegt – i.d.R. Vollzeit. Folgende Möglichkeiten hast du hier:

  1. Du akzeptierst die Ablehnung und arbeitest wieder Vollzeit.
  1. Du gehst rechtlich gegen die Ablehnung des Teilzeitantrags vor. Hier gilt das, was ich unter 1c) geschrieben habe. Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, hast du auch hier ganz ordentliche Chancen, allerdings etwas schlechtere: hier kann der Arbeitgeber schon aufgrund von “betrieblichen Gründen” ablehnen, während der Elternzeit nur aufgrund von “dringenden betrieblichen Gründen” (mehr dazu hier).
  1. Wenn du noch Elternzeit übrig hast, d.h. bisher weniger als 3 Jahre in Anspruch genommen hast, kannst du eine Verlängerung der Elternzeit beantragen. Dies ist vor dem 8. Geburtstag des Kindes jederzeit mit einer Frist von 7 Wochen möglich, die Verlängerung kann nur aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden. Wenn der Antrag genehmigt ist, befindest du dich wieder in Fall 1.
    Auch wenn du keine 7 Wochen mehr bis zum Arbeitsbeginn hast, kann sich ein Antrag lohnen: Bei Zustimmung des Arbeitgebers müsstest du lediglich bis zum Beginn der erneuten Elternzeit Vollzeit arbeiten – und wenige Wochen lassen sich meist irgendwie überbrücken.
  1. Nicht empfehlen würde ich dir einfach zu kündigen. Damit verzichtest du auf alle Rechte und riskierst eine Sperre beim Arbeitslosengeld. Wenn du dich für ein Ende entscheidest und nur die geringsten Erfolgsaussichten siehst, würde ich den Weg zum Anwalt (b) empfehlen. Auch wenn du das Arbeitsverhältnis nicht fortsetzten möchtest, ist häufig wenigstens eine Abfindung drin. 
    Falls das nicht in Frage kommt, wäre es besser dich kündigen zu lassen, statt selbst zu kündigen. Nimm Kontakt zum Arbeitgeber auf und versuche hier eine Lösung zu verhandeln. 
  1. Einfach nicht zur Arbeit erscheinen ist übrigens auch nicht empfehlenswert. Das gibt dem Arbeitgeber einen Grund zur fristlosen Kündigung und bringt dir aufgrund der Pflichtverletzung ebenfalls eine Sperre beim Arbeitslosengeld. Da erscheint mir selbst zu kündigen (d) immer noch sinnvoller.

Mein Fazit

Du hast relativ starke Rechte. Mach dir klar, was dir zusteht und entscheide, in wie weit du es durchsetzen möchtest. Wenn dir dein Recht wichtiger ist, als dein Arbeitsverhältnis, lohnt es sich meist einen Anwalt einzuschalten. Eine gute Rechtsschutzversicherung macht sich hier bezahlt, aber auch ohne, kann es sich lohnen. Gib nicht zu schnell auf, du hast mehr Möglichkeiten, als du vielleicht denkst.

Ich habe mich, als zur Ablehnung meines Teilzeitantrags noch ein Abfindungsangebot kam, für den Gang zum Anwalt entschieden. Daran bin ich sehr froh, allein schon die Möglichkeit, meine Situation mit einem Experten durchzusprechen, lässt mich ruhiger schlafen. Und meine Abfindung dürfte mindestens 1/3 höher ausfallen, als ich es alleine hätte aushandeln können. Meine Rechtsschutzversicherung, die alle Kosten trägt, hat mir diese Entscheidung allerdings auch leicht gemacht.

Behalte immer im Kopf: Der Arbeitgeber hat dir Teilzeitarbeit zu ermöglichen – du bist nicht der Bittsteller sondern forderst dein Recht ein.

Du schaffst das!

Alles Gute,

Jessica

Jessica

Ich bin Jessica, Ende 30, Mama von zwei kleinen Kindern und erfolgreiche Führungskraft in Beinahe-Vollzeit. Gemeinsam mit meinem Partner, der auch in reduzierter Vollzeit arbeitet, manage ich nun seit 4 Jahren unser Familienprojekt. Außerdem beschäftigte ich mich seit vielen Jahren mit persönlicher Weiterentwicklung und Selbstmanagement, habe viel dazu gelesen und ausprobiert. Diese Erfahrungen möchte ich hier teilen und euch zu neuen Lösungen inspirieren.

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